Energiesteuer
Sie beträgt 2026 nach dem Ende der befristeten Senkung 65,45 ct je Liter Benzin und 47,04 ct je Liter Diesel.
Gib ein, was Du gerade pro Liter zahlst. Du siehst sofort, wie viel davon auf Energiesteuer, Mehrwertsteuer und CO₂-Bepreisung entfällt.
Für 2027 gibt es keinen vorab festgelegten CO₂-Preis mehr. Weil der europäische ETS 2 erst 2028 vollständig startet, wird der deutsche Emissionshandel für Brennstoffemissionen des Jahres 2027 als Übergang fortgeführt. Der Preis wird marktbasiert und orientiert sich am Durchschnitt früherer EU-ETS-1-Versteigerungen. Wie hoch er konkret ausfällt, steht deshalb erst später fest. Rechtliche Grundlage ansehen
Der Preis an der Zapfsäule besteht nicht nur aus dem eigentlichen Kraftstoff. Bei Benzin und Diesel kommen feste Energiesteuern, die im Bruttopreis enthaltene Mehrwertsteuer und die CO₂-Bepreisung hinzu.
Das hängt vom aktuellen Literpreis ab. Bei 2,30 € für Super E10 entfallen nach dieser Modellrechnung rund 1,18 € beziehungsweise 51,2 % auf Energiesteuer, Mehrwertsteuer und CO₂-Bepreisung. Gib oben Deinen tatsächlichen Preis ein, um den aktuellen Anteil zu berechnen.
Sie beträgt 2026 nach dem Ende der befristeten Senkung 65,45 ct je Liter Benzin und 47,04 ct je Liter Diesel.
Die 19 % Umsatzsteuer sind bereits im Tankstellenpreis enthalten. Der Rechner zieht sie deshalb mit der Formel Bruttopreis × 19 ÷ 119 heraus.
Für 2026 rechnet der Rechner mit 65 € je Tonne CO₂. Ausgewiesen wird der Nettobetrag, damit die Mehrwertsteuer nicht doppelt gezählt wird.
Rechtlich ist sie keine Steuer, sondern der Preis für Emissionszertifikate im nationalen Brennstoffemissionshandel. Weil sie den Kraftstoffpreis staatlich veranlasst erhöht, wird sie hier gemeinsam mit den Steuern dargestellt.
Die Energiesteuer ist ein fester Betrag je Liter. Die Mehrwertsteuer steigt dagegen mit dem Verkaufspreis. Gleichzeitig verändert sich der Prozentanteil, weil der gesamte Literpreis die Bezugsgröße ist.
Nein. Darin stecken unter anderem Einkauf des Kraftstoffs, Raffinerie, Transport, Lagerung, gesetzliche Bevorratung, Vertrieb und erst am Ende die Margen der beteiligten Unternehmen.
Energiesteuer, enthaltene Mehrwertsteuer und CO₂-Bepreisung werden getrennt berechnet. Der CO₂-Anteil wird netto ausgewiesen, damit die Mehrwertsteuer nicht doppelt gezählt wird. Alle Formeln, verwendeten Werte, Quellen und Grenzen der Rechnung findest Du auf der Methodik-Seite.